Allgemeine Buchungsbedingungen in der EU

Für die Reise gelten die Buchungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung gültig sind. Wenn ein Reisender eine Reise mit einer Gutschrift umbucht, erklärt er sich mit der aktuellen Version der Buchungsbedingungen einverstanden, die zum Zeitpunkt der Umbuchung gültig ist.

Diese Buchungsbedingungen gelten für Buchungen, die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU) vorgenommen werden.

Die nachstehenden Buchungsbedingungen müssen von allen Reisenden gelesen werden, bevor sie eine Reise bei INTREPID buchen, da sie die gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Buchung festlegen.

Dazu gehören auch die wichtigen Reiseinformationen (Essential Trip Information) und wichtigen Hinweise (Important Notes) zur Reise vor der Buchung, um sicherzustellen, dass der Reisende die Reiseroute, den Style und die körperlichen Anforderungen der Reise versteht. Die wichtigen Reiseinformationen und wichtigen Hinweise zur Reise stehen auf der Website von INTREPID.

Weitere Bedingungen, die für die Reise gelten können, stehen in den besonderen Bedingungen (Special Conditions).

INTREPID weist besonders auf die folgenden Klauseln dieser Buchungsbedingungen hin, die wichtige Informationen über die Rechte des Reisenden und den Umfang von INTREPIDs Haftung gegenüber dem Reisenden enthalten:

  • 7 (Stornierung durch den Reisenden),
  • 8 (Stornierung oder Änderungen durch INTREPID),
  • 9 (Stornierung durch den Reisenden oder INTREPID aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände),
  • 10 (Buchungsänderungen durch den Reisenden und Buchungsübertragungen),
  • 20 (INTREPIDs Verantwortung für die Leistung der Pauschalreise), und
  • 21 (Preisnachlass und Schadensersatz).

 

  1. Der Vertrag  

Der Buchungsvertrag kommt mit der Intrepid Travel GmbH (HRB: 94606) (nachfolgend INTREPID genannt) zustande, die als Veranstalter und allgemeiner Verkaufsagent im Namen von Intrepid Travel Pty Ltd (ABN 35 007 172 456) handelt. Alle indirekten Buchungen, die über einen Drittanbieter getätigt werden, werden mit Intrepid Travel Pty Ltd (ABN 35 007 172 456) vorgenommen.

Indem der Reisende eine Reise bei INTREPID bucht, erklärt er sich einverstanden, an die folgenden Bedingungen gebunden zu sein:

(a) diese Buchungsbedingungen;

(b) die wichtigen Reiseinformationen und wichtigen Hinweise, die für die Reise gelten; und

(c) alle besonderen Bedingungen, die möglicherweise gelten,

die alle die gesamte Vereinbarung zwischen dem Reisenden und INTREPID darstellen.

Die Buchung wird auf dieser Grundlage von INTREPID angenommen. Die zu erbringenden Leistungen sind diejenigen, auf die in der Buchungsbestätigung Bezug genommen wird. In diesen Buchungsbedingungen bezieht sich der Begriff „der Reisende“ in all seinen Variationen auf die erstgenannte Person in der Buchung sowie auf alle Personen, in deren Namen eine Buchung vorgenommen wird, oder auf jede andere Person, der eine Buchung hinzugefügt oder übertragen wird.

  1. Datenschutzerklärung 

Alle persönlichen Informationen, die INTREPID über den Reisenden sammelt, werden in Übereinstimmung mit INTREPIDs Datenschutzerklärung behandelt.

Vorabinformationen für Fluggäste: In einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, den zuständigen Behörden personenbezogene Daten über alle Reisenden an Bord ihres Flugzeugs zu übermitteln, bevor das Flugzeug die EU verlässt. Die Daten werden entweder beim Einchecken am Flughafen oder in manchen Fällen bei oder nach der Buchung erhoben. INTREPID empfiehlt daher, mehr Zeit für den Check-in des Fluges einzuplanen. Für andere Verkehrsmittel (z. B. Schiff oder Bahn) können ähnliche Anforderungen gelten. Wenn INTREPID diese Daten erhebt, werden sie gemäß der Datenschutzerklärung behandelt.

  1. Anzahlung

Der Reisende muss eine Anzahlung von 400 Euro bzw. 400 Schweizer Franken pro Person und Reise leisten, sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes angegeben ist. Wenn die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgt, ist der gesamte Betrag zum Zeitpunkt der Buchung zu zahlen. Die Höhe der Anzahlung kann für ausgewählte Reisen und spezielle Kampagnen, die von Zeit zu Zeit von INTREPID durchgeführt werden, variieren, wie in den besonderen Bedingungen dargelegt und diesen unterlegen.

  1. Annahme der Buchung und Restzahlungen

Wenn INTREPID die Buchung annimmt, stellt INTREPID eine Buchungsbestätigung aus. Ein Vertrag zwischen dem Reisenden und INTREPID besteht ab dem Datum, an dem die Bestätigung ausgestellt wurde. Die Einzelheiten zur Restzahlung können der Buchungsbestätigung entnommen werden. Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor dem Abreisetermin fällig, sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist. Wird der Restbetrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt, behält INTREPID sich das Recht vor, die Buchung als storniert zu betrachten und die in Klausel 7 (Stornierung durch den Reisenden) genannten Stornogebühren zu erheben.

  1. Preise und Zusatzkosten 

Die von INTREPID ausgeschriebenen Reisepreise unterliegen einer variablen und saisonalen Preisgestaltung, die in der Reisebranche üblich ist. Das bedeutet, dass INTREPIDs Reisepreise jederzeit je nach Nachfrage, Marktbedingungen und Verfügbarkeit variieren können. Es ist wahrscheinlich, dass verschiedene Passagiere für dieselbe Reise unterschiedliche Preise gezahlt haben. Ist der Reisende mit einem angebotenen Preis zufrieden, empfiehlt INTREPID, die Reise zu diesem Zeitpunkt zu buchen.

Preisnachlässe oder Rabatte, die verfügbar werden, nachdem INTREPID die Buchung bestätigt hat (gemäß Klausel 4, Annahme der Buchung und Restzahlungen), gelten nicht. Wenn der Reisende die Buchung stornieren möchte, um einen günstigeren Preis in Anspruch zu nehmen, gelten die vollständigen Stornierungsbedingungen, wie unten in Klausel 7 (Stornierung durch den Reisenden) dargelegt.

Die aktuellen Preise stehen auf INTREPIDs Website. Die Preise basieren auf den Wechselkursen von Juni 2023. Wichtiger Hinweis: Die Preise können je nach Währung, in der die Buchung getätigt wurde, variieren. INTREPID ist bemüht, sicherzustellen, dass alle Preise und sonstige Informationen auf der Website korrekt sind. Es ist jedoch immer möglich, dass trotz aller Bemühungen offensichtliche Fehler auftreten, wie z.B., dass der Preis oder ein anderes Detail nicht korrekt angezeigt wird. INTREPID behält sich das Recht vor, die angezeigten Preise jederzeit zu ändern, bevor INTREPID eine Buchungsbestätigung schickt.

INTREPID behält sich das Recht vor, den Preis der Reise nach Ausstellung der Buchungsbestätigung zu ändern, um folgende Änderungen an den Reisenden weiterzugeben: (i) den Preis für die Beförderung von Passagieren, der sich aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen ergibt; (ii) die Höhe der Steuern oder Gebühren für die in der Buchung enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten erhoben werden, die nicht direkt an der Durchführung der Reise beteiligt sind, einschließlich Touristensteuern, Landegebühren oder Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen; oder (iii) die für die Reise relevanten Wechselkurse. In solchen Fällen ist INTREPID für Preiserhöhungen bis zu 2 % des Reisepreises verantwortlich und übernimmt diese, während der Reisende für den darüber hinausgehenden Betrag verantwortlich ist. Wenn eine Preiserhöhung zu einer Erhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises führt, kann der Reisende: (i) die Preiserhöhung akzeptieren und bezahlen, (ii) die Buchung stornieren und den vollen Betrag zurückerstattet bekommen, oder (iii) die Buchung stornieren, den vollen Betrag zurückerstattet bekommen und auf eine andere Reise umbuchen, falls verfügbar und von INTREPID angeboten. Der Reisende muss INTREPID innerhalb von sieben Tagen, nachdem INTREPID ihn von der Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt hat, über seine Entscheidung informieren.

Sollte sich der Preis der Reise aufgrund der oben genannten Änderungen verringern, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung für die Reise. INTREPID ist berechtigt, die Verwaltungskosten, die auf Anfrage aufgeschlüsselt werden können, für diesen Vorgang abzuziehen.

Innerhalb von 20 Tagen vor der Abreise kann der Preis der bestätigten Reise nicht geändert werden, und in diesem Zeitraum werden auch keine Erstattungen gezahlt.

Wichtiger Hinweis: INTREPID kauft die Reisearrangements nicht immer in der Landeswährung, sodass Wechselkursschwankungen aufgrund der von INTREPID getroffenen Vorkehrungen möglicherweise keine Auswirkungen auf die Kosten der Reise haben. Die Fluggaststeuer ist im Preis der Flugreise enthalten. Bei einem Kauf mit einer American Express- oder Diners Club-Karte oder über PayPal kann ein Aufschlag erhoben werden.

  1. Persönliche Angaben  

Damit INTREPID die Reisearrangements bestätigen kann, muss der Reisende alle erforderlichen Angaben zusammen mit der Restzahlung des Reisepreises übermitteln. Die erforderlichen Angaben variieren je nach Reise, umfassen aber unter anderem den vollständigen Namen laut Reisepass, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die Nummer des Reisepasses, das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum des Reisepasses sowie etwaige Vorerkrankungen, die die Fähigkeit des Reisenden, seine Reisevorbereitungen zu erfüllen, beeinträchtigen könnten. Bei einigen anspruchsvolleren Reisen muss der Reisende außerdem ein Formular zur Selbsteinschätzung, das ihm von seinem Ansprechpartner zur Verfügung gestellt wird, ausfüllen und an INTREPID weiterleiten. Weitere Informationen darüber, wie INTREPID persönliche Daten behandelt, stehen in der Datenschutzerklärung.

  1. Stornierung durch den Reisenden  

Wenn der Reisende seine Buchung ganz oder teilweise storniert, gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen. Eine Stornierung wird erst dann wirksam, wenn der Ansprechpartner des Reisenden eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten hat, dass der Reisende stornieren möchte.

Die Anzahlung und alle anderen Zahlungen für die Reise, die INTREPID bereits erhalten hat, werden mit den unten aufgeführten Stornierungsgebühren verrechnet.

Wenn der Reisende eine Reise storniert:

  1. 30 Tage oder mehr vor der Abreise berechnet INTREPID die Anzahlung von 400 Euro/400 Schweizer Franken als Stornogebühr;
  2. zwischen 21 und 29 Tagen vor der Abreise berechnet INTREPID eine Stornogebühr von 40 % des Gesamtpreises der Reise;
  3. zwischen 16 und 20 Tagen vor Abreise berechnet INTREPID eine Stornogebühr von 60 % des Gesamtpreises der Reise;
  4. zwischen 8 und 15 Tagen vor Abreise berechnet INTREPID eine Stornogebühr von 70 % des Gesamtpreises der Reise;
  5. 7 Tage oder weniger vor Abreise berechnet INTREPID eine Stornogebühr von 80 % des Gesamtpreises der Reise.

Wichtiger Hinweis: Für bestimmte Arten von Reisen und Zusatzleistungen gelten andere Stornierungsbedingungen, die in den besonderen Bedingungen und den wichtigen Reiseinformationen zur Reise aufgeführt sind. Es wird dringend empfohlen, zum Zeitpunkt der Buchung eine Stornierungsversicherung abzuschließen.

Wenn der Reisende eine Reise aus irgendeinem Grund nach deren Beginn verlässt, ist INTREPID nicht verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Leistungen zu erstatten. Wenn der Reisende eine Reise nicht oder erst nach der Abreise antritt oder sie vor ihrer Beendigung verlässt, wird keine Erstattung vorgenommen.

Sollten ein oder mehrere Mitglieder einer Gruppe die Reise stornieren, kann sich der Reisepreis pro Person für die verbleibenden Reisenden erhöhen, und der Reisende ist verpflichtet, diese Erhöhung zu zahlen.

  1. Stornierung oder Änderungen durch INTREPID

Mindestgruppengröße: INTREPIDs Reisen werden garantiert durchgeführt, sobald sie einen vollständig bezahlten Reisenden haben, es sei denn, die Mindestgruppengröße ist auf der Seite der Reise oder auf der Website ausdrücklich angegeben. Wenn die Mindestgruppengröße nicht erreicht wird, kann INTREPID (i) die Buchung stornieren und den vollen Betrag zurückerstatten oder (ii) die Reiseroute ändern. Eine Änderung der Reiseroute kann eine geringfügige Änderung oder eine erhebliche Änderung sein, siehe unten.

Es kann sein, dass INTREPID von Zeit zu Zeit eine Änderung an der Buchung vornehmen muss, und INTREPID behält sich das Recht vor, dies jederzeit zu tun.

Geringfügige Änderungen: Bei den meisten Änderungen handelt es sich um „geringfügige Änderungen“, die INTREPID vornehmen darf, ohne dem Reisenden gegenüber eine Haftung zu übernehmen. Eine geringfügige Änderung kann zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, sein:

  • eine Änderung der Reiseroute und/oder der Zwischenstopps,
  • ein Wechsel der Unterkunft zu einer anderen mit demselben oder einem besseren Standard und denselben Hauptmerkmalen am selben Zielort, oder
  • Änderungen der in der Unterkunft verfügbaren Dienstleistungen.

Eine Änderung der Flugzeit um weniger als 12 Stunden oder ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flugzeugs ist in der Regel ebenfalls eine geringfügige Änderung.

Erhebliche Änderungen: Gelegentlich kann es vorkommen, dass INTREPID eine „erhebliche Änderung“ an den Hauptmerkmalen der Buchung vornehmen muss, oder dass INTREPID die speziellen Anforderungen des Reisenden, die akzeptiert wurden, nicht erfüllen kann. Eine erhebliche Änderung kann mindestens einen von fünf Tagen der Reiseroute betreffen oder ein Wechsel der Unterkunft in eine andere Gegend/ein anderes Resort oder eine Unterkunft mit niedrigerem Standard für die gesamte oder einen wesentlichen Teil der Reise sein. Dazu kann auch eine Änderung der Abflugzeit (oder des Beginns eines anderen Teils der Reise) um mehr als 12 Stunden gehören.

Wenn INTREPID eine erhebliche Änderung vornehmen muss, wird INTREPID den Reisenden so schnell wie möglich darüber informieren und er hat dann die Möglichkeit, sich zu entscheiden:

  1. Er kann die vorgeschlagene Änderung akzeptieren. Wenn dies zu einer Buchung oder Reise mit geringerer Qualität oder geringeren Kosten führt, hat er möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung gemäß Klausel 21; oder
  2. Er kann die vorgeschlagene Änderung ablehnen und die Buchung mit vollständiger Erstattung der gezahlten Beträge stornieren; oder
  3. Er kann die vorgeschlagene Änderung ablehnen, die Buchung stornieren und eine alternative Buchung vornehmen, wenn INTREPID dies anbietet. Wenn der Reisende sich für eine Umbuchung entscheidet, wird INTREPID ihn über die Auswirkungen auf den Preis der Buchung informieren. Wenn die Umbuchung von geringerer Qualität ist oder weniger kostet, hat der Reisende möglicherweise Anspruch auf eine Preisminderung gemäß Klausel 21.

Stornierung: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass INTREPID die Buchung stornieren muss und INTREPID behält sich das Recht vor, dies zu tun. Wenn INTREPID stornieren muss, wird INTREPID den Reisenden so schnell wie möglich benachrichtigen. Wenn INTREPID dazu in der Lage ist, wird INTREPID dem Reisenden eine alternative Buchung anbieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis der Reise informieren. Wenn die Umbuchung von geringerer Qualität oder zu geringeren Kosten ist, hat der Reisende unter Umständen Anspruch auf eine Preisminderung gemäß Klausel 21. Wenn INTREPID keine Alternative anbieten kann oder wenn der Reisende es einfach vorzieht, erstattet INTREPID ihm alle für die Buchung geleisteten Zahlungen.

INTREPID wird dem Reisenden mitteilen, wie er seine Wahl treffen kann. Dazu sollten alle Mitteilungen sorgfältig durchgelesen und umgehend beantwortet werden. Die Buchung wird in jedem Fall storniert, wenn der Reisende INTREPID nicht innerhalb der angegebenen Frist antwortet.

Wenn der Reisende sich für eine Rückerstattung entscheidet, erstattet INTREPID ihm seine Reiseversicherungsprämien in voller Höhe, wenn er diese an INTREPID gezahlt hat und nachweisen kann, dass er seine Police nicht übertragen oder wiederverwenden kann.

INTREPID zahlt dem Reisenden keine Entschädigung und die oben genannten Optionen stehen nicht zur Verfügung, wenn INTREPID eine Änderung oder Stornierung vornimmt, weil der Reisende nicht rechtzeitig die volle Zahlung geleistet hat, oder wenn die Änderung(en) oder Stornierung durch INTREPID auf von ihm gewünschte Änderungen der bestätigten Buchung zurückzuführen ist.

Wichtiger Hinweis bezüglich Guthaben:

Anstelle einer Rückerstattung kann INTREPID dem Reisenden eine Gutschrift anbieten. Sofern in den besonderen Bedingungen nicht anders angegeben, gelten folgende Bestimmungen für eine ausgestellte Gutschrift:

  • Sie hat kein Verfallsdatum;
  • Sie kann auf jede andere von INTREPID angebotene, verfügbare Reise angerechnet werden;
  • Sie ist nicht auf eine andere Person übertragbar; und
  • Sie kann nicht für die Buchung von Flügen oder Versicherungen verwendet werden, da für diese eigene Buchungsbedingungen gelten.
  1. Stornierung durch den Reisenden oder INTREPID aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände 

Zusätzlich zu den oben genannten Stornierungsrechten hat der Reisende das Recht, seine bestätigte Reise vor der Abreise zu stornieren, und INTREPID kann gezwungen sein, seine Reise zu stornieren, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ eintreten, die die Durchführung der Reise oder die Transportmöglichkeiten zum Reiseziel erheblich beeinträchtigen.

In diesem Fall erstattet INTREPID dem Reisenden die gezahlten Beträge in vollem Umfang zurück, ist jedoch nicht verpflichtet, ihm eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen (vorausgesetzt, INTREPID hat ihn unverzüglich vor Antritt der Reise benachrichtigt).

Für die Zwecke dieser Klausel 9 bedeutet „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ jedes Ereignis, das sich INTREPIDs Kontrolle oder der Kontrolle der Anbieter entzieht, und dessen Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären. Beispiele hierfür sind Kriege, terroristische Handlungen (und deren Androhung), Arbeitskonflikte, Streiks, Feuer, chemische oder biologische Katastrophen, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, oder Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Wetterbedingungen, die es unmöglich machen, sicher zum Reiseziel zu reisen oder am Reiseziel zu bleiben.

Bei der Feststellung, ob ein Kündigungsrecht aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände besteht, berücksichtigt INTREPID die Empfehlungen der nationalen Behörden. Dies ist jedoch nicht der einzige Faktor, den INTREPID bei der Feststellung, ob diese Kündigungsrechte gegeben sind, berücksichtigt.

Mit Ausnahme der in diesen Buchungsbedingungen genannten Fälle übernehmen INTREPID und die Anbieter dem Reisenden gegenüber keine Verantwortung oder Haftung für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, die durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.

  1. Buchungsänderungen durch den Reisenden und Buchungsübertragungen

Übertragungen an Dritte (Ersatzteilnehmer) sind nur zulässig, wenn sie betrieblich möglich sind und der Ersatzteilnehmer alle Anforderungen in Bezug auf die Reise erfüllt. Der Reisende und der Ersatzteilnehmer haften gemeinsam und einzeln für die vollständige Zahlung des fälligen Restbetrags sowie für alle Gebühren, Abgaben oder sonstigen Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben. INTREPID wird den Reisenden nach Erhalt des Antrags auf Übertragung über diese Kosten informieren. Innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise können keine Änderungen an der Buchung mehr vorgenommen werden.

Sollten ein einzelner Reisender oder ein oder mehrere Mitglied(er) einer Gruppe an der Reise gehindert sein, kann/können diese Person(en) den Platz unter folgenden Bedingungen an eine andere Person übertragen:

  1. Die Person wird von dem Reisenden vorgestellt und erfüllt alle für die Reise geltenden Bedingungen;
  2. INTREPID wird mindestens sieben Tage vor der Abreise benachrichtigt;
  3. Der Reisende zahlt alle ausstehenden Restzahlungen sowie alle zusätzlichen Gebühren, Abgaben oder sonstigen Kosten, die sich aus der Übertragung ergeben und die INTREPID ihm auf seinen Antrag hin mitteilt; und
  4. Der Ersatzteilnehmer stimmt diesen Buchungsbedingungen und allen anderen Bedingungen des Vertrags zu.

Der Reisende und der Ersatzteilnehmer haften gemeinsam und einzeln für die Zahlung aller Beträge. Wenn der Reisende keinen Ersatz finden kann, fallen die in Klausel 7 (Stornierung durch den Reisenden) genannten Stornogebühren an. Andernfalls werden keine Erstattungen für nicht reisende Passagiere oder für nicht in Anspruch genommene Leistungen gewährt.

Wenn der Reisende eine Änderung an seiner Buchung vornehmen möchte, nachdem INTREPID die Buchungsbestätigung ausgestellt hat, muss er sich mit INTREPID in Verbindung setzen. INTREPID wird versuchen, dem Wunsch nachzukommen, ist aber rechtlich nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. INTREPID bittet um Verständnis, dass Änderungen oft nicht möglich sind, da sie von der Verfügbarkeit und den Geschäftsbedingungen der Anbieter abhängen können.

Unter bestimmten Umständen können Änderungsgebühren anfallen.

Wichtiger Hinweis: Bestimmte Arrangements können nicht mehr geändert oder übertragen werden, nachdem sie bestätigt wurden, und jede Änderung kann eine Stornierungsgebühr von bis zu 100 % des betreffenden Teils der Reise nach sich ziehen.

  1. Inklusivleistungen   

Der Landpreis der Reise beinhaltet:

  • Alle Unterkünfte, wie in den wichtigen Reiseinformationen aufgeführt;
  • Alle Transportmittel, wie in den wichtigen Reiseinformationen aufgeführt;
  • Sightseeing und Mahlzeiten, wie in den wichtigen Reiseinformationen aufgeführt; und
  • Die Dienste einer Gruppenleitung, wie in den wichtigen Reiseinformationen aufgeführt.
  1. Ausgeschlossene Leistungen  

Der Landpreis der Reise beinhaltet nicht:

  • Internationale oder nationale Flüge, sofern nicht anders angegeben;
  • Flughafentransfers, Steuern und Übergepäckgebühren, sofern nicht anders angegeben;
  • Mahlzeiten, die nicht in den wichtigen Reiseinformationen aufgeführt sind;
  • Visa- und Reisepassgebühren;
  • Reiseversicherung(en); und
  • Optionale Aktivitäten und alle persönlichen Ausgaben.
  1. Anforderungen an Alter und Gesundheit 

Mindestalter: Für die meisten von INTREPIDs Reisen beträgt das Mindestalter 15 Jahre zum Zeitpunkt der Reise. Alle Reisenden unter 18 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder anstelle eines Erziehungsberechtigten von einer Begleitperson über 18 Jahren, die von ihrem Erziehungsberechtigten bestimmt wird. Der Erziehungsberechtigte oder sein Beauftragter ist für die tägliche Betreuung des Reisenden unter 18 Jahren verantwortlich. Entscheidet sich ein Erziehungsberechtigter dafür, an seiner Stelle eine Begleitperson zu benennen, muss er ein entsprechendes Dokument ausfüllen und unterzeichnen, um seine Befugnisse zu übertragen.

Höchstalter: Für die meisten von INTREPIDs Reisen gibt es keine obere Altersgrenze. INTREPID weist jedoch darauf hin, dass die Reisen körperlich anstrengend sein können und der Reisende sicherstellen muss, dass er über die nötige Fitness verfügt, um in vollem Umfang teilnehmen zu können. INTREPID kann den Reisenden über die vorgeschriebenen Gesundheitsanforderungen informieren, ist jedoch kein medizinischer Experte. Es liegt in der Verantwortung jedes Reisenden, sich mindestens zwei Monate vor der Reise über die neuesten gesundheitlichen Anforderungen und Empfehlungen für das Reiseziel zu informieren. 

Es gelten die besonderen Bedingungen und die wichtigen Reiseinformationen, die sich auf die Reise beziehen.

  1. Zusätzliche Bedingungen

Zusätzliche Bedingungen, die für bestimmte Reisen gelten, stehen in den besonderen Bedingungen

Aufgrund der Art einiger von INTREPIDs Reisen kann es erforderlich sein, dass der Reisende zusätzlich zu diesen Buchungsbedingungen eine separate Verzichtserklärung, andere Bedingungen und/oder ein Freigabeformular für einen Drittanbieter, der bei der Durchführung der Reise hilft, unterzeichnen und einreichen muss. Insbesondere die Anbieter unserer Reisen in Nordamerika verlangen eine Verzichtserklärung, die jeder Reisende am ersten Tag der Reise unterschreiben muss, um die Versicherungsanforderungen zu erfüllen. Eine Kopie dieser Verzichtserklärung kann auf Anfrage vor Abreise zur Verfügung gestellt werden.

Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen und der zusätzlichen Verzichtserklärung haben die Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen Vorrang und ersetzen jede zusätzliche Verzichtserklärung. INTREPID behält sich das Recht vor, dem Reisenden die Teilnahme zu verweigern, wenn er keine Verzichtserklärung unterzeichnet hat.

  1. Reisepass und Visa 

INTREPID informiert den Reisenden über die Pass- und Visabestimmungen für seine Reise, die er jedoch von den zuständigen Botschaften und/oder Konsulaten bestätigen lassen sollte.

Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, alle erforderlichen Dokumente und Ausweise für die Ein- und Ausreise in jedes Land oder jede Region, die er auf seiner Reise besucht, in seinem Besitz zu haben. Dazu gehören ein gültiger Reisepass und alle von INTREPID und/oder den zuständigen Regierungsbehörden geforderten Reisedokumente, einschließlich aller Visa, Genehmigungen und Bescheinigungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Impfungen oder ärztliche Bescheinigungen) sowie Versicherungspolicen. Der Reisepass muss noch sechs Monate über das letzte Reisedatum hinaus gültig sein, wie es im Reiseplan angegeben ist.

Der Reisende übernimmt die volle Verantwortung für die Beschaffung aller dieser Dokumente, Visa und Genehmigungen vor Antritt der Reise und ist allein für alle Kosten verantwortlich, die ihm aufgrund fehlender oder mangelhafter Unterlagen entstehen. Der Reisende erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er für alle Verluste oder Kosten aufkommt, die INTREPID als direkte Folge seines Versäumnisses, ordnungsgemäße Reisedokumente zu beschaffen oder zu besitzen, entstehen.

  1. Reiseversicherung 

Eine Reiseversicherung ist für alle Reisenden obligatorisch und muss zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden. Die Reiseversicherung muss eine Deckung für persönliche Unfälle, Tod, medizinische Kosten und Notfall-Rückführung mit einer empfohlenen Mindestdeckung von 200.000 US-Dollar für medizinische und Notfallkosten bieten. Wir empfehlen außerdem dringend, dass die Versicherung Stornierungen, Reiseabbruch, persönliche Haftpflicht und den Verlust von Gepäck und persönlichen Gegenständen abdeckt. Am ersten Tag der Reise muss der Reisende die Nummer seiner Reiseversicherungspolice und die 24-Stunden-Kontaktnummer der Versicherungsgesellschaft für Notfälle angeben. Wenn der Reisende eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, die mit seiner Kreditkarte oder seinem Bankkonto verknüpft ist, muss er sicherstellen, dass er die Angaben des teilnehmenden Versicherers, die Nummer der Versicherungspolice und die Notfall-Kontaktnummer bei sich hat und nicht den Namen der Bank und die Kreditkartendaten.

  1. Änderung der Reiseroute

Der Reisende erkennt an, dass diese Art des Reisens ein hohes Maß an Flexibilität erfordert und dass er Alternativen einplanen sollte. Die für jede Reise angegebene Reiseroute ist repräsentativ für die Art der geplanten Aktivitäten, aber es versteht sich von selbst, dass die Route, der Zeitplan, der Reiseverlauf, die Annehmlichkeiten und die Art des Transports manchmal ohne vorherige Ankündigung aufgrund von lokalen Umständen oder Ereignissen geändert werden können.

Obwohl wir uns bemühen, alle Reisen wie beschrieben durchzuführen, behalten wir uns das Recht vor, die Reiseroute zu ändern, was vor oder nach der Abreise geschehen kann. Wir werden den Reisenden über alle Änderungen der Reiseroute informieren.

Vor der Abreise: Wenn INTREPID eine erhebliche Änderung vornimmt, gilt der Abschnitt „erhebliche Änderung“ in Klausel 8 (Stornierung oder Änderungen durch INTREPID).

Nach der Abreise: INTREPID behält sich das Recht vor, die Reiseroute nach der Abreise aufgrund örtlicher Umstände oder Ereignisse, auf die INTREPID keinen Einfluss hat, zu ändern. Wenn dies der Fall ist, wird INTREPID alternative Arrangements treffen, ohne dass Zusatzkosten für den Reisenden anfallen. Wenn die alternativen Arrangements von geringerer Qualität sind, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung gemäß Klausel 21, und er hat möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die ihm durch die Änderung der Pauschalreise entstehen.

  1. Autorität auf Reisen

INTREPIDs Reisen werden in der Regel von Gruppenleitungen, lokalen Vertretungen, Besatzungen oder Skippern (Leitung) durchgeführt. Die Entscheidung der Leitung ist in allen Angelegenheiten endgültig, die die Sicherheit oder das Wohlergehen eines Reisenden oder eines teilnehmenden Mitarbeiters beeinträchtigen können. Wenn der Reisende eine Entscheidung der Leitung nicht befolgt, das Wohlergehen der Gruppe oder INTREPIDs Fähigkeit, eine Reise wie geplant durchzuführen, beeinträchtigt, kann die Leitung den Reisenden anweisen, die Reise sofort zu verlassen, ohne Anspruch auf Erstattung. INTREPID kann auch beschließen, den Reisenden bei zukünftigen Reisen nicht mehr mitzunehmen. Der Reisende muss zu jeder Zeit die Gesetze, Sitten und Gebräuche sowie die Devisen- und Drogenvorschriften aller besuchten Länder einhalten und erklärt sich außerdem bereit, in Übereinstimmung mit INTREPIDs Richtlinien für verantwortungsbewusstes Reisen (Responsible Travel Policy) teilzunehmen.

  1. Anerkennung von Risiken

Der Reisende erkennt an, dass die Art der Reise abenteuerlich sein kann und die Teilnahme ein gewisses persönliches Risiko beinhaltet. Der Reisende wird möglicherweise Orte besuchen, an denen die politischen, kulturellen und geografischen Gegebenheiten Gefahren und körperliche Herausforderungen mit sich bringen, die größer sind als diejenigen, die man im Alltag erlebt.

Der Reisende erkennt an, dass er sich zu einem Zeitpunkt für eine Reise entscheidet, an dem er dem COVID-19-Virus ausgesetzt sein könnte. INTREPID wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten, und kann vom Reisenden verlangen, dass er auf der Reise zusätzliche Sicherheitsprotokolle befolgt.

INTREPID stützt sich bei der Beurteilung, ob die Reise durchgeführt werden sollte, auf Informationen von ausländischen Regierungsstellen und auf Berichte von INTREPIDs eigenen Kontakten. Es liegt jedoch auch in der Eigenverantwortung des Reisenden, sich mit allen relevanten Reiseinformationen, einschließlich möglicher Gesundheitsrisiken, und der Art der Reiseroute vertraut zu machen. Der Reisende erkennt an, dass er seine Reiseentscheidung unter Berücksichtigung dieser Informationen getroffen hat und dass er sich der mit einer solchen Reise verbundenen persönlichen Risiken bewusst ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt INTREPID keine Haftung in Bezug auf diese zusätzlichen Risiken.

  1. INTREPIDs Verantwortung für die Leistung der Pauschalreise

Als „Veranstalter“ der Pauschalreise gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 (Package Travel Directive, PTD) ist INTREPID für die Erbringung aller in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich, die in der Buchungsbestätigung des Reisenden aufgeführt sind.

Der Reisende muss INTREPID unverzüglich über eine Nichterfüllung oder eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen informieren (Mangel). Dies gibt INTREPID die Möglichkeit, den Mangel noch während der Reise zu beheben. Wenn INTREPID sich weigert, dies zu tun, oder wenn es notwendig ist, den Mangel unverzüglich zu beheben, kann der Reisende den Mangel selbst beheben und die Erstattung angemessener Kosten von INTREPID verlangen. Diese Rechte bestehen jedoch nicht, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall hat der Reisende nur das Recht, eine Preisminderung oder Entschädigung gemäß Klausel 21 zu verlangen.

Wenn alternative Arrangements angeboten werden können

Wenn ein wesentlicher Teil der Pauschalreise nicht wie in der Buchung vereinbart durchgeführt werden kann, bietet INTREPID dem Reisenden geeignete alternative Arrangements für die Fortsetzung der Reise an, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen. Die alternativen Arrangements müssen, wenn möglich, von gleicher oder höherer Qualität sein als die in der Buchung angegebenen. Sind sie von geringerer Qualität, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung wie in Klausel 21 beschrieben.

Der Reisende kann die von INTREPID angebotenen alternativen Arrangements nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den in der Buchung vereinbarten Arrangements vergleichbar sind oder wenn der Preisnachlass unzureichend ist. Wenn der Reisende die alternativen Arrangements ablehnt oder wenn INTREPID nicht in der Lage ist, sie anzubieten, hat der Reisende gegebenenfalls Anspruch auf eine Preisminderung und/oder eine Entschädigung gemäß Klausel 21.

Hilfe bei Mängeln

Wenn ein Mangel die Leistung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und INTREPID diesen nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, kann der Reisende entscheiden, ob er seine Reise fortsetzt oder sie ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr abbricht.

Wenn der Reisende sich für einen Abbruch entscheidet, wird INTREPID ihn, sofern seine Pauschalreise die Beförderung zum Reisezielort umfasste, mit einer gleichwertigen Beförderung ohne unangemessene Verzögerung und ohne zusätzliche Kosten zurück an den Abreiseort bringen. Gegebenenfalls hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung und/oder eine Entschädigung gemäß Klausel 21.

Zusätzliche Unterbringung im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände

Wenn es dem Reisenden aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ gemäß Klausel 9 nicht möglich ist, zum vereinbarten Rückreisedatum der Pauschalreise an seinen Abreiseort zurückzukehren, stellt INTREPID ihm eine notwendige Unterkunft (nach Möglichkeit mit vergleichbarem Standard) für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Person zur Verfügung. Die Obergrenze von drei Nächten gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, schwangere Frauen oder unbegleitete Minderjährige sowie für Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern INTREPID mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Bedürfnisse informiert wurde.

Wenn in den Rechtsvorschriften über Passagierrechte (wie in den Pauschalreisebestimmungen beschrieben) für den Rücktransport des Reisenden eine längere Unterbringungsdauer als die oben genannte vorgesehen ist, oder diese Rechtsvorschriften es dem Transportunternehmen nicht gestatten, seine Verpflichtungen im Falle unvermeidbarer oder außergewöhnlicher Umstände wie oben beschrieben einzuschränken, dann gelten stattdessen die in diesen Rechtsvorschriften festgelegten Grenzen.

Die Höhe einer solchen Preisminderung oder Entschädigung wird unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren berechnet, wie z. B., ob das in diesen Buchungsbedingungen beschriebene Beschwerdeverfahren befolgt wurde und inwieweit die Fahrlässigkeit von INTREPID oder deren Mitarbeitern oder Anbietern den Genuss des Urlaubs beeinträchtigt hat.

  1. Preisnachlass und Schadensersatz

Der Reisende hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für jeden Zeitraum, in dem ein Mangel (wie in Klausel 20 beschrieben) vorliegt, es sei denn, der Mangel ist dem Reisenden zuzurechnen.

Der Reisende ist berechtigt, von INTREPID eine angemessene Entschädigung für jeden Schaden zu erhalten, den er infolge eines Mangels erleidet, es sei denn, der Mangel ist:

  1. dem Reisenden zuzurechnen;
  2. einem Dritten zuzurechnen, der nichts mit der Erbringung der in der Pauschalreise enthaltenen Dienstleistungen zu tun hat, und das Ereignis ist unvorhersehbar oder unvermeidbar; oder
  3. auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Wenn die Reisearrangements des Reisenden eine Flug-, Bahn- oder Schiffsreise oder eine Hotelunterbringung beinhalten: Die Entschädigung ist durch die folgenden internationalen Übereinkommen begrenzt: Warschauer Abkommen in der geänderten Fassung von 1955 und Montrealer Übereinkommen von 1999 (Flugreisen), Berner Übereinkommen von 1961 und COTIF 1999 (Bahnreisen), Athener Übereinkommen von 1974 (Seereisen) und Pariser Übereinkommen von 1962 (Bereitstellung von Unterkünften). Die Beschränkung von Ansprüchen oder Schadensersatzansprüchen, die in diesen oder anderen Übereinkommen enthalten sind, gilt für INTREPID in vollem Umfang als vereinbart. Kopien dieser Übereinkommen kann INTREPID auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus erklärt der Reisende sich damit einverstanden, dass die Beförderungsbedingungen des ausführenden Transportunternehmens für den Reisenden auf dieser Reise gelten. Wenn INTREPID die Beförderung arrangiert, stützt INTREPID sich auf die in den internationalen Übereinkommen und in den Beförderungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen. Der Reisende erkennt an, dass alle in diesen Beförderungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen Teil des Vertrags mit INTREPID sowie mit dem Transportunternehmen sind und dass diese Beförderungsbedingungen durch Verweis als in diesen Vertrag einbezogen gelten.

In allen Fällen, in denen ein Luftfahrtunternehmen dem Reisenden gegenüber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Nichtbeförderung und Flugunterbrechung) haftet, ist INTREPIDs Haftung gegenüber dem Reisenden, die sich aus dem Vertrag und demselben Sachverhalt ergibt, auf die in der Verordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe beschränkt, so als wäre INTREPID (nur zu diesem Zweck) ein Luftfahrtunternehmen. Bei der Zahlung ist INTREPID berechtigt, alle Beträge abzuziehen, die der Reisende vom Transportunternehmen für die betreffende Beschwerde oder Forderung erhalten hat oder zu erhalten berechtigt ist.

INTREPIDs Haftung gegenüber dem Reisenden im Zusammenhang mit seiner Pauschalreise ist auf maximal das Dreifache des gezahlten Preises beschränkt, außer in Fällen von Tod, Verletzung oder Krankheit, in denen INTREPID oder die Reisedienstleister einen solchen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Im Falle von Sachschäden ist INTREPIDs Haftung auf einen Höchstbetrag begrenzt, der dem Betrag entspricht, der vom Eigentümer oder im Namen des Eigentümers gezahlt wurde.

INTREPIDs Haftung ist in Übereinstimmung mit und/oder in identischer Weise mit den Vertragsbedingungen der Unternehmen beschränkt, die den Transport für die Reisearrangements des Reisenden übernehmen.

Der Reisende muss INTREPID jeden Anspruch gemäß dem in diesen Buchungsbedingungen dargelegten Beschwerdeverfahren melden.

Flugmitteilung, Fluginformationen und Schwarze Liste der EU.

Dies ist eine Mitteilung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 der Europäischen Gemeinschaft. Diese Mitteilung kann nicht als Grundlage für einen Entschädigungsanspruch oder zur Auslegung der Bestimmungen der Verordnung oder des Übereinkommens von Montréal herangezogen werden und ist weder Teil des Vertrags zwischen dem/den Luftfahrtunternehmen, INTREPID und dem Reisenden, noch Teil einer Forderung. Weder das/die Luftfahrtunternehmen noch INTREPID übernehmen eine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung.

Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

Diese Mitteilung fasst die von den Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft angewandten Haftungsregeln zusammen, wie sie im Gemeinschaftsrecht und im Übereinkommen von Montréal vorgesehen sind.

Entschädigung im Falle von Tod oder Verletzung: Für die Haftung bei Verletzung oder Tod von Fluggästen gibt es keine finanziellen Grenzen. Bei Schadensersatzansprüchen bis zu einem Betrag von 100.000 SZR (ca. 120.000 €) kann das Luftfahrtunternehmen die Ansprüche nicht bestreiten. Über diesen Betrag hinaus kann sich das Luftfahrtunternehmen gegen eine Forderung verteidigen, indem es nachweist, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat oder ein sonstiges Verschulden vorliegt.

Vorauszahlungen: Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, muss das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Identifikation der schadensersatzberechtigten Person eine Vorauszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse leisten. Im Todesfall beträgt dieser Vorschuss mindestens 16.000 SZR (ca. 19.300 €).

Verspätung von Fluggästen: Bei Verspätungen von Fluggästen haftet das Luftfahrtunternehmen für Schäden, es sei denn, es hat alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu vermeiden, oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Haftung für Verspätungen von Fluggästen ist auf 4.150 SZR (ca. 5.000 €) begrenzt.

Verspätung von Reisegepäck: Bei Verspätung von Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen für den Schaden, es sei denn, es hat alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu vermeiden, oder es war unmöglich, solche Maßnahmen zu ergreifen. Die Haftung für verspätetes Gepäck ist auf 1.000 SZR (ca. 1.200 €) begrenzt.

Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1.000 SZR (ca. 600 €). Bei aufgegebenem Reisegepäck haftet es auch ohne Verschulden, es sei denn, das Reisegepäck war defekt. Für nicht aufgegebenes Gepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur, wenn es ein Verschulden trifft.

Höhere Grenzwerte für Reisegepäck: Ein Fluggast kann eine höhere Haftungsgrenze in Anspruch nehmen, wenn er spätestens beim Check-in eine besondere Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet.

Beschwerden bei Reisegepäck: Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks muss der Fluggast so schnell wie möglich eine schriftliche Beschwerde an das Luftfahrtunternehmen oder einen anderen Transportdienstleister richten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Gepäck muss der Fluggast die Beschwerde innerhalb von sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, jeweils ab dem Datum, an dem das Gepäck dem Fluggast zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich einreichen.

Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens: Wenn das Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt, nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, hat der Fluggast das Recht, bei beiden eine Beschwerde einzureichen oder einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Ist auf dem Flugschein der Name oder der Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses Luftfahrtunternehmen das vertragliche Luftfahrtunternehmen.

Die Frist für die Klage: Jede Klage auf Schadensersatz muss innerhalb von zwei Jahren nach Ankunft des Flugzeugs oder nach dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, erhoben werden.

Die Grundlage für die Informationen: Die Grundlage für die oben beschriebenen Regeln ist das Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002) und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wird.

Gemäß der EU-Richtlinie (EG) Nr. 2111/2005, Artikel 9, ist INTREPID verpflichtet, den Reisenden auf die Existenz einer „gemeinschaftlichen Liste“ aufmerksam zu machen, die Einzelheiten über Luftfahrtunternehmen enthält, die einer Betriebsuntersagung innerhalb der EU-Gemeinschaft unterliegen. Die gemeinschaftliche Liste kann unter www.air-ban.europa.eu eingesehen werden.

Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist INTREPID verpflichtet, dem Reisenden mitzuteilen, welches Luftfahrtunternehmen seinen Flug/seinen Anschlussflug/seine Umsteigeverbindung tatsächlich durchführt. INTREPID tut dies, indem INTREPID auf den Bestätigungsdokumenten die Fluggesellschaften auflistet, die verwendet werden oder wahrscheinlich verwendet werden. Die Fluggesellschaft kann Großraum- und Schmalrumpfflugzeuge einsetzen. Etwaige Änderungen der Fluggesellschaft nach Erhalt der Flugtickets werden dem Reisenden so bald wie möglich und in jedem Fall beim Check-in oder am Gate mitgeteilt.

  1. Optionale Aktivitäten 

Optionale Aktivitäten, die nicht im Reisepreis enthalten sind, sind nicht Teil der Reise oder dieses Vertrags. Der Reisende akzeptiert, dass jegliche Unterstützung, Empfehlungen oder Ratschläge der Gruppenleitung oder örtlichen Vertretung bei der Organisation optionaler Aktivitäten (auch vor oder nach einer Reise) INTREPID in keiner Weise haftbar machen. Der Vertrag für die Bereitstellung dieser Aktivität wird zwischen dem Reisenden und dem Anbieter der Aktivität geschlossen.

  1. Forderungen und Beschwerden

Allgemeine Beschwerden

Wenn der Reisende eine Beschwerde über seine Reise hat, muss er seine Gruppenleitung oder INTREPIDs Vertretung vor Ort darüber informieren, damit diese versuchen können, die Angelegenheit zu korrigieren. Wenn der Reisende der Meinung ist, dass seine Beschwerde nicht auf diese Weise gelöst wurde, sollte er INTREPID jede weitere Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise schriftlich über das allgemeine Kontaktformular zukommen lassen. Die Nichteinhaltung des in dieser Klausel 23 dargelegten Verfahrens kann INTREPIDs Fähigkeit und die des betreffenden Anbieters beeinträchtigen, die Beschwerde des Reisenden zu untersuchen, und beeinträchtigt die Rechte des Reisenden im Rahmen dieser Buchungsbedingungen.

Wenn INTREPID die Beschwerde nicht lösen kann, kann der Reisende sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wenden (European Commission Online Dispute Resolution, ODR): https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Plattform dient dazu, die Beschwerde bei INTREPID zu registrieren; sie entscheidet nicht darüber, wie die Beschwerde gelöst wird.

Insolvenzansprüche

In Klausel 25 (Finanzielle Absicherung für Pauschalreisen – DRSF) steht mehr darüber, wie der Reisende im unwahrscheinlichen Fall von INTREPIDs Insolvenz einen Anspruch geltend machen kann.

  1. Salvatorische Klausel 

Für den Fall, dass eine in diesen Buchungsbedingungen enthaltene Klausel oder Bedingung nicht durchsetzbar oder nichtig ist, weil sie gegen die öffentliche Ordnung oder aus anderen Gründen verstößt, wird davon ausgegangen, dass diese Klausel oder Bedingung von diesem Vertrag abgetrennt oder entsprechend geändert wird, und zwar nur in dem Maße, wie es erforderlich ist, damit alle übrigen Klauseln und Bedingungen bestehen bleiben und weiterhin verbindlich sind.

  1. Finanzielle Absicherung für Pauschalreisen – DRSF

Als Veranstalter der Pauschalreise verlangt die PTD, dass INTREPID im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eine Sicherheit für die vom Reisenden an INTREPID gezahlten Beträge und für dessen Rückbeförderung (wenn die Beförderung von Passagieren in der Pauschalreise enthalten ist) leistet.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bietet finanziellen Schutz für die Buchung einer Pauschalreise. Wenn der Reisende eine Pauschalreise bei INTREPID bucht, erhält er einen Sicherungsschein, in dem sein Anspruch festgelegt ist.

Dieser Schutz gilt nur für Kunden, für die INTREPID der Veranstalter der Pauschalreise ist (und für die diese Buchungsbedingungen gelten). Dieser Schutz gilt außerdem nur für Kunden, die direkt bei INTREPID buchen und bezahlen. Wenn der Reisende einen Urlaub bei INTREPID bei einem Reisebüro gebucht und/oder bezahlt hat, muss er einen Nachweis darüber verlangen, wie die Buchung abgesichert wurde, da dies in diesem Fall nicht durch den DRSF abgedeckt ist.

Mehr zum DRSF steht auf https://drsf.reise/

Für Reisen mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden, die keine Unterkunft beinhalten, oder für die einzelnen Elemente einer Reise, wenn diese separat gebucht werden, besteht kein finanzieller Schutz.

  1. Verspätungen und verpasste Transportregelungen

Wenn der Reisende oder ein Mitglied aus dessen Reisegruppe seinen Flug oder ein anderes Transportmittel verpasst, wenn dieser/dieses annulliert wird oder wenn der Reisende aus irgendeinem Grund eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat, muss er INTREPID und die betreffende Fluggesellschaft bzw. die andere Transportgesellschaft unverzüglich benachrichtigen.

Nach EU-Recht hat der Reisende bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen unter bestimmten Umständen Anspruch auf Erstattung und/oder Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Ausführliche Informationen über diese Rechte werden an den Flughäfen der EU veröffentlicht und sind auch bei den Fluggesellschaften erhältlich.

Wenn die Flüge nicht in der bei INTREPID gebuchten Pauschalreise enthalten sind, liegt die Erstattung in solchen Fällen in der Verantwortung der Fluggesellschaft und berechtigt den Reisenden nicht automatisch zu einer Erstattung des Reisepreises durch INTREPID. Wenn die Flüge in der bei INTREPID gebuchten Pauschalreise inbegriffen sind und der Reisende aus irgendeinem Grund keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend macht, sondern eine Entschädigung von INTREPID fordert, muss er zum Zeitpunkt der Auszahlung der Entschädigung an ihn die Rechte an INTREPID abtreten, die der Reisende gegenüber der Fluggesellschaft in Bezug auf den Anspruch hat, der zu dieser Entschädigungszahlung führt. Eine Verspätung oder Annullierung des Fluges berechtigt den Reisenden nicht automatisch zur Stornierung anderer Arrangements, selbst wenn diese Arrangements in Verbindung mit dem Flug getroffen wurden.

  1. Umgehende Hilfe 

Sollte der Reisende während der Reise aus irgendeinem Grund in Schwierigkeiten geraten, wird INTREPID ihm so schnell wie möglich die unter den jeweiligen Umständen angemessene Hilfe anbieten. Insbesondere wird INTREPID dem Reisenden geeignete Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand zur Verfügung stellen und ihn bei der Fernkommunikation und der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten unterstützen. Wenn der Reisende Hilfe benötigt, die nicht auf ein Versäumnis von INTREPID, den Mitarbeitern oder Anbietern zurückzuführen ist, haftet INTREPID nicht für die Kosten alternativer Reisearrangements oder anderer Hilfeleistungen, die der Reisende benötigt.

Jeder Anbieter, jede Fluggesellschaft oder jeder andere Transportanbieter kann jedoch für Erfrischungen und/oder eine angemessene Unterbringung aufkommen oder diese bereitstellen, und der Reisende sollte jegliche Ansprüche direkt bei ihnen geltend machen. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen haftet INTREPID nicht für Kosten, Gebühren oder Abgaben, die dem Reisenden unter den oben genannten Umständen entstehen, wenn er es versäumt, INTREPIDs vorherige Genehmigung einzuholen, bevor er seine eigenen Reisearrangements trifft. Darüber hinaus behält INTREPID sich das Recht vor, dem Reisenden eine Gebühr für die Unterstützung in Rechnung zu stellen, wenn die Schwierigkeiten vom Reisenden oder einem Mitglied aus dessen Gruppe vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.

  1. Anwendbares Recht  

Auf diese Buchungsbedingungen ist deutsches Recht anwendbar, soweit dies zulässig ist. Nichts in diesen Buchungsbedingungen, einschließlich dieser Klausel 28, beeinträchtigt die Rechte des Reisenden als Verbraucher, sich auf geltende lokale Gesetze zu berufen.

  1. Registrierte Adresse

Registrierte Adresse der Intrepid Travel GmbH: St.-Josef-Str. 17, 83607 Holzkirchen.

Registrierte Adresse von Intrepid Travel Pty Ltd (ABN 35 007 172 456): Level 7, 567 Collins St, Melbourne VIC, 3000, Australien.

  1. Werbebedingungen

Von Zeit zu Zeit führt INTREPID Werbeaktionen und Sonderangebote (Promotions) auf der Website durch, die sowohl diesen Buchungsbedingungen als auch zusätzlichen angebotsspezifischen Bedingungen unterliegen, die durch Verweis in diese Buchungsbedingungen aufgenommen werden. Der Reisende sollte sicherstellen, dass er die spezifischen Bedingungen liest, die für alle Promotions gelten.

Promotions sind nur für eine begrenzte Zeit verfügbar, wie auf der Website angegeben. INTREPID behält sich das Recht vor, jede Promotion jederzeit nach INTREPIDs Ermessen zu stornieren oder zu ändern. Mit dem Kauf einer Reise im Rahmen einer Werbeaktion erklärt sich der Reisende mit den für die jeweilige Promotion geltenden Bedingungen einverstanden und akzeptiert diese. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Buchungsbedingungen und den Bedingungen der Promotion gelten die Bedingungen der Promotion für die Buchung.